Waldmontag – Werkverträge

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Werkverträge

In der Praxis kommt es leider sehr oft vor, dass Schlägerungsarbeiten nur auf Basis mündlicher Vereinbarungen vergeben werden. Immer wieder sind in diesem Zusammenhang mehr oder weniger gravierende Fehler bei der Ausformung und bei der Holzsortierung zu beobachten. Die betroffenen Waldbesitzer müssen dadurch oft beträchtliche Erlösminderungen bzw. Wertverluste in Kauf nehmen und sind mitunter auch mit hohen Folgekosten für diverse Nacharbeiten konfrontiert. Möchte man sich in einem solchen Fall am beauftragten Schlägerungsunternehmer schadlos halten, ist ein Werkvertrag mit konkretem Arbeitsauftrag die Voraussetzung für jede Schadenersatzforderung.

Durch eine professionelle Einsatzplanung und die konsequente Einforderung von schriftlichen Vereinbarungen sind Missverständnisse und Ausführungsfehler weitgehend zu vermeiden. Zudem können damit unter Umständen auch nachtägliche, mit Kosten verbundene Streitigkeiten verhindert werden.

Quelle: Matthias Granitzer, die.waldAgentur