1. Wo erhalte ich nähere Auskünfte zu PEFC?
PEFC Austria
Alserstraße 21/1/5
1080 Wien
Tel.: 01/4024701-17
Fax: 01/4011350
E-mail: info@pefc.at.
Ansprechpartner: Generalsekretär DI Volker Schnäbele, Öffentlichkeitsarbeit: Katharina Konicek
Weiters kann man im Internet Infos zu PEFC finden: www.pefc.at und für die internationale Organisation: www.pefc.org
Auskünfte zu den regionalen Details erhalten Sie von folgenden Regionenbeauftragten:
Region 1 und 3: FR Dipl.-Ing. Ludwig Köck
Landeskammer Niederösterreich, 3100 St. Pölten, Wiener Straße 64 - Tel. 02742/259-4204
Fax: DW -4009; E-mail: ludwig.koeck@lk-noe.at
Region 2 und 7: OFWR Dipl.-Ing. Gernot Arnold
Landeskammer Oberösterreich; 4021 Linz, Auf der Gugl 3 - Tel. 050/6902-1438
Fax DW -1444; E-mail: gernot.arnold@lk-ooe.at
Region 4 und 6: Dipl.-Ing. Christoph Hartleitner
Landeskammer Steiermark; 8010 Graz, Hamerlinggasse 3 - Tel. 0316/8050-1267
Fax: DW -1507; E-mail: christoph.hartleitner@lk-stmk.at
Region 5: Dipl.-Ing. Dr. Elisabeth Schaschl
Landeskammer Kärnten, 9010 Klagenfurt. Museumgasse 5 - Tel. 0463/5850-1282
Fax: DW -1289; E-Mail: elisabeth.schaschl@lk-kaernten.at
Region 8: Dipl.Ing. Alexander Zobl
Landeskammer Salzburg; 5024 Salzburg, Schwarzstraße 19 - Tel. 0662/870571-272
Fax: DW -328; E-mail: alexander.zobl@lk-salzburg.at
Region 9: Dipl. Ing. Klaus Viertler
Landeskammer Tirol; 6021 Innsbruck; Brixner Straße 1 - Tel. 05/9292-1610;
Fax: DW -1699; E-mail: klaus.viertler@lk-tirol.at
2. Wie kann ich als Waldbesitzer bei PEFC mitmachen?
Grundsätzlich stehen Ihnen 3 Wege offen:
- einzelbetriebliche Zertifizierung
- Gruppenzertifizierung
- Regionenzertifizierung
3. Was muss ich bei der Einzelzertifizierung tun?
- Wollen Sie Ihren Betrieb einzeln zertifizieren lassen, so sollten Sie zunächst die Kriterien und Indikatoren für die Einzelbetriebliche / Gruppenebene durchlesen.
Dieses Dokument erhalten Sie am schnellsten über das Internet: www.pefc.at. Gehen Sie weiter zum Punkt "Kriterien". Sollten Sie keine Möglichkeit zum Interneteinstieg haben, wenden Sie sich bitte an PEFC Austria.
- Entsprechend den Kriterien sollten Sie die vorhandenen Betriebsdaten sammeln oder erheben. Auf Basis dieser Daten wird von einer fachlich qualifizierten Person ein Nachhaltigkeitsbericht erstellt.
- Bei einer Zertifizierungsstelle kann dann ein Antrag auf Zertifizierung gestellt werden. Derzeit stehen 2 Zertifizierer zur Verfügung:
ÖQS: Gonzagagasse 1, 1010 Wien
SGS: Johannesgasse 14, 1010 Wien
- Für die Antragstellung liegt bei PEFC ein Formular auf.
Der Antrag muss neben dem Nachhaltigkeitsbericht eine Betriebsbeschreibung beinhalten.
Einzelheiten zu Antrag und Bericht finden Sie im Internet: www.pefc.at unter "System". Bitte klären Sie mit der Zertifizierungsstelle die Kosten vor Auftragserteilung genau ab.
4. Was ist mit Gruppenzertifizierung gemeint?
Bei der Gruppenzertifizierung schließen sich mehrere Einzelbetriebe, die sinnvoller Weise Nachbarn sind, zu einer Gruppe zusammen, um ihre Betriebe gemeinsam zertifizieren zu lassen. Sie bevollmächtigen ein Gruppenmitglied, die notwendigen organisatorischen Schritte zu setzen. Für die Gruppenzertifizierung gelten die in Frage 3 beschriebenen Schritte sinngemäß.
5. Was bedeutet Regionenzertifizierung?
In Europa und speziell in Österreich ist das Waldeigentum kleinstrukturiert. Für kleine Betriebe, die womöglich nur fallweise Holz nutzen, wäre eine einzelbetriebliche Zertifizierung ein unangemessener finanzieller und organisatorischer Aufwand.
Darüber hinaus erscheinen sinnvolle Aussagen über die Nachhaltigkeit ganz kleiner Einheiten fachlich fragwürdig. PEFC hat daher als bislang einziges System den Ansatz einer regionalen Zertifizierung gewählt. Das bedeutet, dass naturräumlich gleichartige Gebiete zu einer Region zusammengefasst und beurteilt werden. Damit kann auf vorhandenes Datenmaterial (Erhebungen, Inventuren, Statistiken) zurückgegriffen werden und der Wettbewerbsnachteil zu großen Industrieforsten wird abgefedert. Für die Region wird ein Regionenkomitee mit einem Regionenverantwortlichen gebildet. Alle Interessengruppen sind zur Mitarbeit im Regionenkomitee eingeladen.
Von einer Fachkraft wird ein Nachhaltigkeitsbericht der Region erstellt, der dann einem unabhängigen Zertifizierer als Grundlage der Prüfung dient.
Verläuft das Audit positiv, so gilt die Region als zertifiziert.
6. Wie kann ich als Waldbesitzer feststellen, in welcher Region ich liege?
In der abgebildeten Österreichkarte sind die Regionen angezeichnet. In Zweifelsfällen kann mit PEFC Austria oder den in Frage kommenden Regionenvertretern Kontakt aufgenommen werden.

7. Wie kann ich als Waldbesitzer bei der Regionenzertifizierung mitmachen?
Wenn in einer Region die Zertifizierung anläuft, wird dies über die einschlägigen Medien (insbesondere Kammerzeitungen) veröffentlicht. Um keine Zwangsbeglückung vorzunehmen, kann man sich bei PEFC in eine sogenannte Passivliste eintragen lassen.
Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass man mit PEFC nichts zu tun haben möchte. Ausdrücklich festgehalten wird in dieser Liste, dass keine anderen, wie immer gearteten Schlüsse aus der Eintragung gezogen werden dürfen.
Um aktiv an PEFC teilzunehmen, sind folgende Schritte notwendig: Ist eine Region positiv bewertet worden, so kann sich der Waldbesitzer mit Waldflächen in dieser Region beim Holzverkauf für PEFC entscheiden. Vom Holzabnehmer müsste er zunächst ein Merkblatt über die PEFC Zertifizierung erhalten. Diesem angeschlossen ist eine Verpflichtungserklärung (siehe Muster unten), die für eine Teilnahme an PEFC unterzeichnet werden soll. Danach kann im Kaufvertrag (Schlussbrief) angekreuzt werden, dass das Holz aus zertifiziertem Wald stammt.
8. Erwerbe ich mit der Verpflichtung zu PEFC automatisch das Recht zur Kennzeichnung des Holzes mit dem PEFC Logo?
Nein. Wer sich bei der Holzveräußerung zu PEFC bekennt, kann seine Ware als zertifiziert in die Produktkette einbringen. Das Logo soll primär auf Holzprodukten Anwendung finden und ist eine geschützte Warenmarke. Es erscheint fraglich, ob Rundholz überhaupt sinnvollerweise ein Logo braucht, da kein Konsument dieses sehen wird und Bloche relativ rasch verarbeitet werden.
Will ein Waldbesitzer das Logo führen, so ist ein Lizenzvertrag mit PEFC abzuschließen. Um die relativ aufwendige Verwaltung und den Schutz des Logos zu finanzieren, wird ein kleiner Kostenbeitrag verlangt. Für die Abwicklung der Logovergabe wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:
PEFC Logo-Service
Katharina Lohr, Alserstraße 21/1/5, A-1080 Wien
Tel.: +43 / 1/ 402 47 01-17
Fax: +43 / 1 / 401 13 -50
E-Mail: logo@pefc.at