90% aller Waldbrände entstehen durch Unachtsamkeit
Naturgefahren gibt es viele in den Wäldern des Alpenraumes. Neben den Elementen Wasser, Erdeund Luft stellt auch das Feuer einen großen Risikofaktor dar. Die Waldbrandgefahr ist in unseren Breiten geringer als beispielsweise in Kalifornien oder Südlicheren Ländern Europas. Trotzdem ereignen sich vor allem auf der Alpensüdseite regelmäßig größere oder kleinere Waldbrände.
Natürliche Ursachen in der Minderzahl
Von den Waldbesuchern wird generell eine positive Waldgesinnung erwartet. Unachtsames Wegwerfen von Zigaretten oder Glasflaschen im Wald kann fatale Folgen haben. Mehr als 90% aller Waldbrände entstehen durch Menschenhand. Die einzige natürliche Ursache von Bränden in unseren Wäldern sind Blitzschläge. Durch elektrische Entladungen wirken Blitzschläge als Brandzünder. Vor allem dann, wenn im Anschluss an das Ereignis keine ergiebigen Regengüsse folgen.
 Quelle: Feuerwehr Pinzgau
Gesetzliche Regelung eindeutig
Im Österreichischen Forstgesetz ist der möglichste Schutz vor Waldbränden klar geregelt. Unbefugte Personen dürfen im Wald, in der Kampfzone des Waldes und in Waldnähe kein Feuer entzünden. Selbst der unvorsichtige Umgang mit feuergefährlichen Gegenständen ist in diesen Bereichen verboten! Dazu zählt das Wegwerfen von brennenden oder glimmenden Gegenständen wie Zündhölzer oder Rauchwaren. In Zeiten besonderer Brandgefahr hat die Behörde für besonders waldbrandgefährdete Gebiete jegliches Feuerentzünden zu verbieten. Damit gilt im Wald auchabsolutes Rauchverbot. In diesem Fall wird die Bevölkerung über Hinweistafeln bzw. unter Einschaltung der Massenmedien auf die Situation hingewiesen. Unter besonderen Gründen kann für Waldbrand gefährdete Gebiete sogar ein Betretungsverbot ausgesprochen werden.
Zum Entzünden von Feuer im Wald sind nur Waldeigentümer, Forst-, Forstschutz, Jagdschutzorgane und Forstarbeiter befugt. Sonstige Personen benötigen eine schriftliche Erlaubnis des Waldeigentümers. Da Abbrennen von Pflanzenresten (z.B. Käfermaterial) ist nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. Keinesfalls darf der Waldgefährdet oder die Bodengüte beeinträchtigt werden. Eine Meldung an die Gemeinde und an die örtliche Feuerwehr ist verpflichtend.
Dipl.-Ing. Stefan Zwettler
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