Die Holzzertifizierung wird als Marktinstrument eingesetzt und einige Märkte verlangen bereits zunehmend zertifiziertes Holz. Damit soll dem Konsumenten veranschaulicht werden, dass das im Produkt verarbeitete Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammt.
PEFC (Programm für die Anerkennung von Waldzertifizierungssystemen) ist das System, das auf die österreichische Familienforstwirtschaft zugeschnitten ist. Die wesentlichen Verbände der Forst- und Holzwirtschaft haben es erarbeitet und stehen dahinter. Nutzen wir die Gelegenheit, der Öffentlichkeit zu zeigen, wie verantwortungsbewusst die österreichischen Waldbauern seit Generationen mit dem Ökosystem Wald umgehen!
Die Tatsache, dass eine Region ein Zertifikat erhält genügt aber noch nicht, dass das Holz der einzelnen Waldbesitzer auch als "zertifiziertes Holz" in die Weiterverarbeitung einfließt. Dies ist notwendig, damit die verarbeiteten Holzprodukte mit dem PEFC - Logo deklariert werden können. Daher muss sich der einzelne Waldbesitzer durch seine Unterschrift auf einem Schlussbrief zu den Zielen der Waldbewirtschaftung in der Region bekennen. Dadurch nimmt er aktiv an der Holzzertifizierung teil. Diese Teilnahme ist freiwillig. Jeder einzelne Waldbesitzer kann sich gegen eine aktive Teilnahme aussprechen. Dies ist aber schriftlich beim autorisierten Vertreter kundzutun, hat jedoch den Nachteil, dass das Holz aus diesem Betrieb nicht als zertifiziert verkauft werden kann. Holzeinkäufer, die zertifiziertes Holz für ihre Absatzmärkte benötigen, werden sich daher eher an Anbieter wenden, deren Holz PEFC - zertifiziert ist. In den "Landwirtschaftlichen Mitteilungen", die jedem Grundbesitzer zugehen, wurden die Waldbesitzer informiert. Bisher hat sich kein steirischer Waldbesitzer gegen eine Teilnahme an der PEFC Zertifizierung ausgesprochen.
Will der Waldbesitzer zertifiziertes Holz verkaufen, muss er insofern aktiv an der Zertifizierung teilnehmen, indem er eine Teilnahmeerklärung unterschreibt, der folgende Passage enthält: "Der Verkäufer erklärt an dem von ihm umseitig bezeichneten Zertifizierungssystem teilzunehmen, das entsprechende Merkblatt erhalten zu haben, die einschlägigen Vorgaben zu akzeptieren und diese nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten umzusetzen. Zum Zweck der Dokumentation (Registrierung) dürfen die erforderlichen Daten (Name und Adresse des/der Verkäufer/-s) weitergegeben werden."
Beim gemeinschaftlichen Holzverkauf unterschreibt der Obmann bzw. Geschäftsführer im Namen seiner an der Zertifizierung teilnehmenden Mitglieder. Der Beschluss der Teilnahme des "Forstlichen Zusammenschlusses" an der Zertifizierung ist zweckmäßigerweise schriftlich zu dokumentieren (Protokoll über den Beschluß).
Beim Abschluss des Holzgeschäftes (Schlussbrief!!) wird dem Waldbesitzer ein Merkblatt ausgehändigt, das die Ziele der Waldbewirtschaftung in der Region enthält. Der Waldbesitzer versucht, diese Ziele nach Möglichkeit in seinem Betrieb umzusetzen, damit die Region als Gesamtes diese Ziele erreicht. Der Waldbesitzer hat damit zu diesem Zeitpunkt nochmals die Möglichkeit sich für oder gegen die Teilnahme an der PEFC-Zertifizierung zu entscheiden. Der Holzeinkäufer braucht den Schlussbrief um nachweisen zu können, wie viel zertifiziertes Holz er in seinem Betrieb weiterverarbeitet.
Der einzelne Waldbesitzer, der aktiv an der Regionenzertifizierung teilnimmt benötigt kein eigenes Zertifikat für den Holzverkauf. Inhaber des Zertifikates für die Region ist der Antragsteller (autorisierte Person). Will ein Waldbesitzer jedoch das PEFC - Logo verwenden, ist dies möglich, wenn er einen Gestattungsvertrag mit dem autorisierten Vertreter der Region abschließt. Für Waldverbands-Mitglieder gibt es seit neuem auch die Möglichkeit gratis das Logo zu nutzen, jedoch muss er dies beim Waldverband Steiermark anmelden. Für nähere Informationen steht Ihnen Dipl.-Ing. Henning Fleßner (Tel.Nr.: 0316/8050-1267 od. 0664/60 25 96 1267, E mail: henning.flessner@lk-stmk.at zur Verfügung. Weitere Information erhalten Sie auch bei PEFC - Austria (www.pefc.at).
Region 1: Wald- und Mühlviertel
Region 2: Nördliches Alpenvorland
Region 3: Pannonisches Tief- und Hügelland
Region 4: Südöstliche Randalpen und Hügelland
Region 5: Südliche Randalpen
Region 6: Östliche Zwischenalpen
Region 7: Nördliche Randalpen
Region 8: Zwischen und Innenalpen Ost
Region 9: Nordtirol und Vorarlberg
Region 4: Dipl.-Ing. Henning Fleßner (autorisierter Vertreter)
Region 6: Dipl.-Ing. Henning Fleßner (autorisierter Vertreter)
Region 7: Dipl.-Ing. Günter Affenzeller (Teilnehmer im Regionenkomitee)
Region 8: Dipl.-Ing. Alexander Zobl (Teilnehmer im Regionenkomitee)
Dieser Fragenkatalog wurde uns freundlicherweise von den Land&Forst Betrieben Österreichs (www.landforstbetriebe.at) zur Verfügung gestellt
PEFC Austria
Alserstraße 21/1/5
1080 Wien
Tel.: 01/4024701-17
Fax: 01/4011350
E-mail: info@pefc.at.
Ansprechpartner: Generalsekretär DI Volker Schnäbele, Öffentlichkeitsarbeit: Mag. Kerstin Metzner. Weiters kann man im Internet Infos zu PEFC finden: www.pefc.at und für die internationale Organisation: www.pefc.org
Auskünfte zu den regionalen Details erhalten Sie von folgenden Regionenbeauftragten:
Region 1 und 3: FR Dipl.-Ing. Ludwig Köck
Landeskammer Niederösterreich, 3100 St. Pölten, Wiener Straße 64 - Tel. 02742/259-4204
Fax: DW -4009; E-mail: ludwig.koeck@lk-noe.at
Region 2 und 7: OFWR Dipl.-Ing. Günter Affenzeller
Landeskammer Oberösterreich; 4240 Freistadt, Kammerstraße 4 - Tel. 050/6902-7634
E-mail: guenter.affenzeller@lk-ooe.at
Region 4 und 6: Dipl.-Ing. Henning Fleßner
Landeskammer Steiermark; 8010 Graz, Hamerlinggasse 3 - Tel. 0316/8050-1267
Fax: DW -1507; E-mail: mailto:henning.flessner@lk-stmk.at
Region 5: Dipl.-Ing. Dr. Elisabeth Schaschl
Landeskammer Kärnten, 9010 Klagenfurt. Museumgasse 5 - Tel. 0463/5850-1282
Fax: DW -1289; E-Mail: elisabeth.schaschl@lk-kaernten.at
Region 8: Dipl.Ing. Alexander Zobl
Landeskammer Salzburg; 5024 Salzburg, Schwarzstraße 19 - Tel. 0662/870571-272
Fax: DW -328; E-mail: alexander.zobl@lk-salzburg.at
Region 9: Dipl. Ing. Klaus Viertler
Landeskammer Tirol; 6021 Innsbruck; Brixner Straße 1 - Tel. 05/9292-1610;
Fax: DW -1699; E-mail: klaus.viertler@lk-tirol.at
Grundsätzlich stehen Ihnen 3 Wege offen:
Bei der Gruppenzertifizierung schließen sich mehrere Einzelbetriebe, die sinnvoller Weise Nachbarn sind, zu einer Gruppe zusammen, um ihre Betriebe gemeinsam zertifizieren zu lassen. Sie bevollmächtigen ein Gruppenmitglied, die notwendigen organisatorischen Schritte zu setzen. Für die Gruppenzertifizierung gelten die in Frage 3 beschriebenen Schritte sinngemäß.
In Europa und speziell in Österreich ist das Waldeigentum kleinstrukturiert. Für kleine Betriebe, die womöglich nur fallweise Holz nutzen, wäre eine einzelbetriebliche Zertifizierung ein unangemessener finanzieller und organisatorischer Aufwand.
Darüber hinaus erscheinen sinnvolle Aussagen über die Nachhaltigkeit ganz kleiner Einheiten fachlich fragwürdig. PEFC hat daher als bislang einziges System den Ansatz einer regionalen Zertifizierung gewählt. Das bedeutet, dass naturräumlich gleichartige Gebiete zu einer Region zusammengefasst und beurteilt werden. Damit kann auf vorhandenes Datenmaterial (Erhebungen, Inventuren, Statistiken) zurückgegriffen werden und der Wettbewerbsnachteil zu großen Industrieforsten wird abgefedert. Für die Region wird ein Regionenkomitee mit einem Regionenverantwortlichen gebildet. Alle Interessengruppen sind zur Mitarbeit im Regionenkomitee eingeladen.
Von einer Fachkraft wird ein Nachhaltigkeitsbericht der Region erstellt, der dann einem unabhängigen Zertifizierer als Grundlage der Prüfung dient. Verläuft das Audit positiv, so gilt die Region als zertifiziert.
In der abgebildeten Österreichkarte sind die Regionen angezeichnet. In Zweifelsfällen kann mit PEFC Austria oder den in Frage kommenden Regionenvertretern Kontakt aufgenommen werden.
Wenn in einer Region die Zertifizierung anläuft, wird dies über die einschlägigen Medien (insbesondere Kammerzeitungen) veröffentlicht. Um keine Zwangsbeglückung vorzunehmen, kann man sich bei PEFC in eine sogenannte Passivliste eintragen lassen.
Damit wird zum Ausdruck gebracht, dass man mit PEFC nichts zu tun haben möchte. Ausdrücklich festgehalten wird in dieser Liste, dass keine anderen, wie immer gearteten Schlüsse aus der Eintragung gezogen werden dürfen.
Um aktiv an PEFC teilzunehmen, sind folgende Schritte notwendig: Ist eine Region positiv bewertet worden, so kann sich der Waldbesitzer mit Waldflächen in dieser Region beim Holzverkauf für PEFC entscheiden. Vom Holzabnehmer müsste er zunächst ein Merkblatt über die PEFC Zertifizierung erhalten. Diesem angeschlossen ist eine Verpflichtungserklärung (siehe Muster unten), die für eine Teilnahme an PEFC unterzeichnet werden soll. Danach kann im Kaufvertrag (Schlussbrief) angekreuzt werden, dass das Holz aus zertifiziertem Wald stammt.
Nein. Wer sich bei der Holzveräußerung zu PEFC bekennt, kann seine Ware als zertifiziert in die Produktkette einbringen. Das Logo soll primär auf Holzprodukten Anwendung finden und ist eine geschützte Warenmarke. Es erscheint fraglich, ob Rundholz überhaupt sinnvollerweise ein Logo braucht, da kein Konsument dieses sehen wird und Bloche relativ rasch verarbeitet werden.
Will ein Waldbesitzer das Logo führen, so ist ein Lizenzvertrag mit PEFC abzuschließen. Um die relativ aufwendige Verwaltung und den Schutz des Logos zu finanzieren, wird ein kleiner Kostenbeitrag verlangt. Für die Abwicklung der Logovergabe wenden Sie sich bitte an folgende Adresse:
PEFC Logo-Service
Mag. Kerstin Metzner
Alserstraße 21/1/5
A-1080 Wien
Tel.: +43 / 1/ 402 47 01-17
Fax: +43 / 1 / 401 13 -50
E-Mail: logo@pefc.at
Das ganzheitliche und leistungsstarke Angebot. Für alle steirischen Waldbesitzer: